Verbrennungen
Allgemeine Massnahmen
- Um einer weiteren Gewebeschädigung durch Ausbreitung der Hitze vorzubeugen, sofort die Verbrennungsstelle im lauwarmen, ca. 20 grädigen Leitungswasser während 10 Minuten abkühlen. Von kaltem Wasser wird nach neusten Erkenntnissen abgeraten.
Nur kühlen wenn weniger als 10% bei Erwachsenen bzw. 5% bei Kindern der Körperoberfläche verbrannt sind. - Nach dem homöopathischen Prinzip „Ähnliches wird mit Ähnlichem geheilt“ kann auch die Verbrennungsstelle mit einem zusätzlichen Wärmereiz behandelt werden. Nach einer Schmerzverstärkung folgt die Linderung. Es muss aber auf die Bedürfnisse des Betroffenen eingegangen werden.
- Keine Zeit mit Kleiderentfernung verlieren. Kleider nicht wegreissen. Verbrannte Kleidung oder andere eingebrannte Gegenstände vom Arzt oder im Spital entfernen lassen.
Verbrennungen 1. Grades: Rötung der Haut, kleine Blasenbildung
- Bei starken Schmerzen 3-5 Cantharis vesicatoria C30 Globuli einnehmen.
- 3-5 Globuli Cantharis C30 in ca. 1 dl Wasser auflösen, Gaze darin tränken und auf die Wunde legen
- Quarkwickel (siehe unter Wickel)
- Cantharis-Salbe (in der Schweiz rezeptpflichtig)
- Essigsaure Tonerde
Verbrennungen 2. Grades: Brandblasen
- Brandblasen nicht aufstechen
- 3-5 Globuli Cantharis vesicatoria C30 einnehmen. Wenn nach erstem Nachlassen der Schmerzen, trotzdem noch Restschmerzen bleiben oder die Schmerzen wieder schlimmer werden, erneut 3-5 Globuli Cantharis einnehmen.
- 3-5 Globuli Cantharis C30 in ca. 1 dl Wasser auflösen, Gaze darin tränken und auf die Wunde legen, wenn der Schmerz wieder kommt, erneuern
- kalte Leinsamenwickel wirken schmerzstillend (siehe unter Wickel)
- Bei grossflächigen Verbrennungen, die grösser als eine Handfläche sind den Arzt aufsuchen
- Bei tiefen Verbrennungen (weisser Blasengrund) Arzt aufsuchen. Ev. braucht es eine chirurgische Behandlung
Verbrennungen 3. Grades: Die Haut ist zerstört, sichtbar an den weissen oder verkohlten Hautstellen, keine Schmerzen (Nerven zerstört)
- Sofort Arzt aufsuchen
- Neben der schulmedizinischen Betreuung zum/r HomöopathIn gehen
Komplikationen
- Bei persistierenden Schmerzen, Superinfektionen, Einschränkung der Beweglichkeit, neben der schulmedizinischen Betreuung eine/n HomöopathIn aufsuchen
- Bei einer Verbrennung 2. oder 3. Grades kann es bei Erwachsenen ab 10%, bei Kindern ab 5% verbrannter Körperoberfläche lebensbedrohlich werden (hypovolämischer Schock). Es muss daher unverzüglich das Spital aufgesucht werden.
Körperteil | Erwachsener | Kind | Säugling |
---|---|---|---|
Kopf/Hals | 9 % | 16 % | 20 % |
Rumpf | 4 x 9 (36) % | 32 % | 30 % |
Arme | 2 x 9 (18) % | 2 x 9 % | 2 x 9 % |
Beine | 2 x 2 x 9 (36) % | 2 x 16 % | 2 x 15 % |
Genitalien | 1 % | 2 % | 2 % |
Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung anhand der Faustregel, dass die Handfläche einschließlich der Finger des Patienten ca. 1 % der Körperoberfläche beträgt.